Rauchmelder retten Leben!                                Smoke detectors save lifes!

Rauchmelderpflicht Hessen kurz und knapp

  • seit 24. Juni 2005
  • für alle Wohnungen mit einer Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2014
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in (HBO) Hessische Bauordnung § 13

Warum ist Brandrauch für Sie so gefährlich?

Nicht die Flammen, sondern giftige Rauchgase sind die häufigsten Todesursachen bei Bränden. Diese gefährlichen Gase bilden sich in der Brandentstehungsphase und breiten sich in der Wohnung so schnell aus, dass Sie innerhalb von Sekunden die Orientierung und das Bewusstsein verlieren können.

Zur Flucht aus Ihrer Wohnung bleiben Ihnen im Brandfall nur wenige Minuten. Deshalb sind Rauchmelder für eine frühzeitige Branderkennung unverzichtbar!

Rauchmelder verhindern keine Brände, aber sie erkennen Brandrauch und warnen Sie rechtzeitig mit einem lautstarken Signal.

Worauf ist beim Kauf zu achten?

Batteriebetriebene Rauchwarnmelder erhalten Sie kostengünstig im Fachhandel und in Baumärkten.

Achten Sie aber darauf, dass die Rauchwarnmelder über die CE-Kennzeichnung mit einem Hinweis auf die DIN EN 14604 verfügen.

In größeren Wohneinheiten ist es zweckmäßig, die in den einzelnen Räumen montierten Rauchwarnmelder durch eine Funk- oder Drahtverbindung zusammenzuschalten. In diesem Fall werden bei der Auslösung eines einzelnen Rauchwarnmelders auch die akustischen Signale aller anderen Rauchwarnmelder automatisch aktiviert.

Rauchmelder für Gehörlose

Dieses System kombiniert eine Zentrale mit einem eingebauten Blitzlicht, einem oder mehreren Rauchmeldern und einem Vibrationsgeber, der beim Schlafen unter das Kopfkissen gelegt wird.

Weitere Details finden Sie unter den nachfolgenden Links:

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